Durch die Eingabe der entsprechenden Leistung in Zuschaltstufe 1, 2 oder 3 lässt sich die zeitliche Verzögerung der Lastzuschaltung bestimmen, wenn die Verbraucher nicht alle auf einmal zugeschaltet werden müssen. So lässt sich die Aggregateleistung beim Dieselaggregat erheblich verringern.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, ob ein Dieselaggregat überhaupt für die zu erwartende Zuschaltleistung ausgelegt ist, d.h. ob die Motorleistung der Anlage hierfür ausreicht. Heutige Dieselmotoren mit Turbolader (Turbomotoren) können in der ersten Laststufe mit zwischen 35 % und 65 % belastet werden, je nach Motorfabrikat und Typ. Damit unter allen Umständen eine ausreichende Regelreserve gegeben ist, müssen etwa 10 % der Motorleistung des Aggregates ebenfalls berücksichtigt werden.
Ebenso gilt folgende Grundregel: Ein Aggregat muss gewährleisten können, dass je nach Einsatzzweck eine Verbraucherleistung entweder in einer Stufe oder aber in maximal zwei Stufen zugeschaltet werden kann. In der DIN-Norm 6280-13 (medizinisch genutzte Einrichtungen) ist festgehalten, dass im sogenannten Anwendungsbereich 1 eine zweistufige Laustaufschaltung in den Stufen 80 % bis 20 % zugelassen ist. In Anwendungsbereich 2 (bauliche Anlagen für Menschenansammlungen) ist dies so nicht erlaubt: In Bereich 2 ist eine 100%-Zuschaltung in einer einzigen Stufe Pflicht.
Merke: die Prozentangaben in den obigen Ausführungen beziehen sich immer auf die Verbraucherleistung, nicht auf die Aggregateleistung!