Als Zuschaltleistung wird die Leistung bezeichnet, die auf das Aggregat in einer Stufe aufgeschaltet werden kann, ohne dass die vereinbarten Betriebsgrenzwerte hinsichtlich transienter Frequenz-/ Spannungsabweichung sowie deren Ausregelzeiten überschritten werden.
Als Abschaltleistung gilt immer 100 %. Hierbei ist insbesondere die Einhaltung der maximalen Überfrequenz zu beachten, da Generatoren üblicherweise nur für 20 % Überdrehzahl ausgelegt werden.
Entscheidend für den Nachweis der maximalen Zuschaltleistung des Aggregates ist die Art der zuzuschaltenden Leistung. Lastzuschaltungen mit nur ohmscher Belastung geben keine Auskunft über das Regelverhalten des Generators.
Da Stromerzeugungsaggregate in den allermeisten Fällen ein Verbrauchernetz mit ohmisch-induktiver Verbrauchercharakteristik versorgen, ist der Nachweis der Lastannahme immer mit dem Bemessungsleistungsfaktor des Aggregates durchzuführen.
Hierdurch werden die Wechselwirkungen zwischen Drehzahlregler und Spannungsregler besser nachgewiesen als bei rein ohmscher Last. Durch die induktive Komponente der Last ergibt sich bei Frequenzeinbrüchen ein steigender Laststrom, der das Erregersystem des Generators wesentlich stärker belastet, als dies bei nur ohmscher Belastung der Fall ist.
Es empfiehlt sich ebenfalls, das Lastannahmeverhalten am Aufstellungsort nachzuweisen, da hierbei Modifikationen am Drehzahl- /Spannungsregler (AVR) sofort überprüft werden können. Insbesondere Anlagen, die für Insel- und Parallelbetrieb vorgesehen sind, erfordern eine Feinabstimmung der Regler.
Dies bedeutet, daß die Reglereinstellungen, mit denen das Lastannahmeverhalten im Herstellerwerk nachgewiesen wurde, ggf. nicht mehr zutreffen. Dieser Nachweis kann entfallen, wenn die Aggregate ausschließlich im Netzparallelbetrieb arbeiten, also keiner plötzlichen Lastannahme ausgesetzt werden.