Der örtliche Energieversorger verlangt für die Installation, Ablesung, Abrechnung und Wartung des Stromzählers eine vom Stromverbrauch unabhängige Zählermiete, welche oft auch Verrechnungspreis genannt wird.
Der örtliche Energieversorger verlangt für die Installation, Ablesung, Abrechnung und Wartung des Stromzählers eine vom Stromverbrauch unabhängige Zählermiete, welche oft auch Verrechnungspreis genannt wird.