Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) dient dem Schutz und der Vorsorge der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt bis auf einige Ausnahmen für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen entsprechend dem zweiten Teil des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes (BImschG).
Die TA Lärm ist eine verbindliche Rechtsvorschrift für alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde zum 1. November 1998 nach 30 Jahren Wirksamkeit durch eine „Neue TA Lärm“ abgelöst. Damit wurde das Provisorium der alten TA Lärm in Kombination mit dem BImschG behoben. Wesentliche Änderungen sind die Erweiterung des Geltungsbereiches, akustische Gesamtbetrachtung aller Anlagengeräusche, Erweiterung des Beurteilungsverfahrens, Aktualisierung des Messverfahrens, Einführung verbindlicher Prognoseverfahren auf der Basis internationaler und nationaler Normen und die besonderen Regeln für seltene Ereignisse, tieffrequente Geräusche und Verkehrsgeräusche.