Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SSVA) sind elektrische Anlagen und Stromquellen für Sicherheitszwecke. SSVA sind Anlagen, die auf Grund baurechtlicher Anforderungen eingerichtet werden müssen.
SSVA stellen im Fall des Ausfalls der allgemeinen Stromversorgung die Weiterversorgung baurechtlich erforderlicher Anlagen und Systeme für Sicherheitszwecke sicher.
Baurechtliche Anforderungen für SSVA beruhen auf den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Diese Forderungen werden grundsätzlich durch die Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der Baugenehmigung erhoben.
Baurechtliche Anforderungen für SSVA sind, unter zu prüfenden Voraussetzungen, z. B. zu berücksichtigen für:
• Beherbergungsstätten
• Garagen
• Verkaufsstätten
• Versammlungsstätten
• Hochhäuser
• Schulen
• Fliegende Bauten
• Sportstätten
• Arbeitsstätten
• Medizinische Einrichtungen
• Feuerwehraufzüge
• Entrauchungsanlagen
• Sprinkleranlagen