Netzeinspeisung

Energieversorgungsunternehmen mit eigenem Netz sind per Gesetz dazu verpflichtet, Strom, der aus erneuerbaren Energien stammt und in ihrem Versorgungsgebiet erzeugt wurde, in ihr Netz einzuspeisen und dem Erzeuger einen festgelegten Mindestpreis dafür zu bezahlen. Zur Netzeinspeisung ist es notwendig, dass der Gleichstrom der Photovoltaikanlage in Wechselstrom umgewandelt wird.