Der Mess- und Schaltpreis kommt bei Nachtspeicherheizungen sowie bei Wärmepumpen zum Tragen, da diese Geräte an einen separaten Zweitarif-Stromzähler gebunden sind. Im Einzelnen setzt sich der Mess- und Schaltpreis aus den fixen Kosten für den Stromzähler, der variierenden und von der Tageszeit abhängigen Tarifschaltung und der Abrechnung des gesamten Stromverbrauchs zusammen.
Er wird in der Regel einmal pro Jahr berechnet.
Da sich der Mess- und Schaltpreis aus drei unterschiedlichen und variablen Faktoren zusammensetzt, lässt er sich nicht pauschal berechnen. Der Kostenfaktor für den Zweitarifzähler fällt in der Regel nur einmal an, es sei denn, der Zähler muss ersetzt werden. Tarifschaltung beschreibt den Wechsel zwischen Hoch- und Niedertarif (HT bzw. NT, gekennzeichnet auf dem Stromzähler), was bedeutet, dass es für die Berechnung der Gesamtkosten zwei verschiedene Grundpreise gibt.
Der Tarifwechsel ist abhängig von der Uhrzeit, in der die entsprechenden Geräte Strom beziehen. Eine Nachtspeicherheizung beispielsweise wird in aller Regel in der Zeit von 22 bis 6 Uhr zum günstigeren Tarif mit Strom aufgeladen, der dann tagsüber genutzt werden kann. Die tatsächliche Zeit, in welcher der günstigere Strom berechnet wird, hängt allerdings vom Anbieter ab. Die Abrechnungskosten richten sich nach dem tatsächlichen Stromverbrauch.
Je nachdem variieren Abrechnungskosten und letztendlich der Mess- und Schaltpreis dementsprechend.