Als Maß für die Nennleistung eines Generators wird das Produkt von Spannung und Strom in kVA (Scheinleistung) angegeben.
Im Datenblatt oder auf dem Typenschild der Verbraucher ist nicht deren Scheinleistung, sondern deren Wirkleistung angegeben. Daher muss die vom Generator zu erbringende Scheinleistung mit einem so genannten Generatorbemessungszuschlag berechnet werden. Wird dafür ein Wert von 1,6 gewählt, so ist auch der Einschaltstrom von Elektromotoren, Lampengruppen, usw. wie auch eine gewisse Leistungsreserve berücksichtigt. (D. h. Summe der Verbraucherwirkleistung in kW multipliziert mit dem Faktor 1,6 ist gleich die erforderliche Generatorscheinleistung in kVA).