Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bezeichnet die Fähigkeit eines elektrotechnischen Geräts, effektiv sowie effizient zu arbeiten, ohne dabei durch andere Geräte oder anderweitig ungewollte elektrische oder elektromagnetische Effekte gestört bzw. behindert zu werden.
Die offizielle Definition aus der Europäischen EMV-Richtlinie 2014/30/EU lautet: „“Elektromagnetische Verträglichkeit“ die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.“
Elektromagnetische Verträglichkeit bedeutet in diesem Sinne, dass sich technische Geräte weder negativ noch positiv durch ihre eigenen elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Felder auf andere, nahegelegene Geräte und Einrichtungen auswirken dürfen. Auch dürfen sie durch eben diese anderen Geräte in keiner Weise beeinflusst werden. Die elektromagnetische Verträglichkeit beugt somit ungewollten Funktionsstörungen vor. Um elektromagnetische Verträglichkeit zwischen Funksystemen sicherstellen zu können, werden die verschiedenen Geräte mit unterschiedlichen Funktionen nur in eigens für sie vorgesehenen Frequenzbereichen eingesetzt. Im deutschen Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) ist für elektrotechnische Geräte und Anlagen eine Mindeststörfestigkeit und eine Begrenzung der Störaussendungen bestimmt. Wenn ein Gerät mit dem CE-Zeichen zertifiziert werden soll, muss es eine Mindestfeldstärke von 3 Volt pro Meter (V/m) vertragen können. Für gewöhnlich sind elektrotechnische Geräte allerdings für sehr viel höhere Feldstärken ausgelegt.