Der Begriff Blindarbeit – alternativ kann auch die Bezeichnung Blindenergie verwendet werden – bezieht sich immer auf Verbraucher, die mit Wechselspannung betrieben werden. Die sogenannte Blindarbeit ist derjenige Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie gewandelt, sondern für den Aufbau von elektromagnetischen beziehungsweise elektrischen Feldern eingesetzt wird. Der Strom, der hierbei erzeugt wird, wird Blindstrom genannt.
Da der Kundennutzen (durch Fehlen der Erzeugung von Nutzenergie) fehlt, dürfen jeweils nur bestimmte Anteile von Blindarbeit angeliefert werden. Durch die fehlende Nutzbarkeit der Blindenergie sorgen gerade große Stromverbraucher (beispielsweise stromintensive Produktionsunternehmen) dafür, den Blindarbeitsanteil zu kontrollieren. Hierfür werden spezielle Instrumente bzw. Stromzähler eingesetzt. Übersteigt der Anteil der Blindarbeit am insgesamt gelieferten Strom das vertraglich vereinbarte Maß, kann eine entsprechende Rückvergütung veranlasst werden. Zur Reduzierung des Blindstromanteils werden auch technische Anlagen eingesetzt, die sogenannten Blindstromkompensationsanlagen.
Von Bedeutung und notwendig ist die Blindleistung für manche Verbraucher wie beispielsweise Asynchronmotoren, Stromrichter zur Kommutierung, Schweißgeräte und Leuchtstofflampen. Viele andere Verbraucher benötigen keine Blindleistung. Wichtige Größen im Zusammenhang mit der Berechnung des Blindstroms bzw. der Blindarbeit sind Leistungsfaktor, Blindleistung und Wirkleistung. Bei der Berechnung gilt, dass der Leistungsfaktor, die Blindleistung und die Wirkleistung bei Sinusgrößen immer in einer festen Beziehung zueinander stehen. Addiert man Wirkleistung und Blindleistung (kVAr), erhält man Scheinleistung (kVA).