Baurechtliche Anforderungen für NEA beruhen auf den Bauordnungen der Bundesländer, die auf Grund der föderalen Eigenständigkeiten diverse Unterschiede aufweisen können. Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer werden durch landeseigene Richtlinien und Verwaltungsvorschriften ergänzt bzw. präzisiert.
Bauordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer sind auf den entsprechenden Internetportalen der Bundesländer in der Regel frei verfügbar. Baurechtlich geforderte NEA sind zwingend als SSVA entsprechend DIN 6280-13 / DIN VDE 0100-560 umzusetzen.