Die Stromversorgung durch eine Sprinklerschaltung gemäß VdS 2092 und VdS CEA 4001 entspricht nicht den baurechtlichen Anforderungen an eine Sicherheitsstromversorgung.
Bei der „Sprinklerschaltung“ wird die Stromzuführung der zu versorgenden Sprinklerpumpe unmittelbar hinter dem Hauptzähler der Immbobilie oder der betroffenen Nutzungseinheit über einen separat abgesicherten Abgang sichergestellt, noch bevor andere Verbraucher oder andere Unterverteilungen versorgt werden.
Die Sprinklerschaltung ermöglicht der Feuerwehr den Strom in einer brennenden Immobilie abzuschalten, ohne dass dabei das Sprinklersystem heruntergefahren wird. Diese Sprinklerschaltung wird durch einen Sprinklerpumpen-Steuerschrank gewährleistet. Die Anforderungen an ein solches System können anhand von VdS-Richtlinien nachvollzogen werten.
Eine Sprinklerschaltung ähnelt im Wesentlichen einer Notstromversorgung.
Zuleitungskabel (mit Funktionserhalt E 90 nach DIN 4102-12)
Die Sicherheitsstromversorgung wird gewährleistet, indem die Sprinkler von einem separaten Stromkreis (Sekundärkreis) versorgt werden. Man bezeichnet das Energienetz der Sprinklerschaltung auch als „Ersatzstromnetz“
Die DIN VDE 0100-560 definiert für diese Art der Schaltung den Begriff „vorrangiger Stromkreis“