Durchleitungsgebühren fordern die Netzbetreiber von einem anderen Stromanbieter ein, wenn dieser das fremde Netz zur „Durchleitung“ nutzen möchte.
Die Durchleitungsgebühr beinhaltet die Kosten für den Netzaufbau und die Erhaltung, Pflege und Reparatur, Erneuerung sowie Umspannungen zwischen den unterschiedlichen Spannungsebenen, den Systemdienstleistungen für Frequenz und Spannungshaltung sowie der anteiligen Übertragungsverluste.
Bei den Durchleitungsgebühren / Durchleitungsentgelten handelt es sich nicht um eine neue Gebühr. Die Kosten zur Erhaltung und Instandsetzung der Stromnetze waren schon immer im Strompreis enthalten. Die Liberalisierung des Strommarktes hat aber dazu geführt, dass diese Kosten nun veröffentlicht und entsprechend genau kalkuliert werden müssen.
Die Höhe der Gebühr ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird durch die Verbändevereinbarung geregelt. Derzeit wird die Höhe der Durchleitungsgebühren bzw. die undurchsichtige und unterschiedliche Berechnungsweise von Stromhändlern und -produzenten sowie Verbrauchern stark kritisiert.